1. Anfahrt
Das Betreten des Veranstaltungsortes sowie das Parken erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bitte beachten Sie die Hinweise der Ordnungskräfte. Es wird gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
2. Einlass
Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Eintrittskarte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten.
3. Lautstärke
Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter stellt daher Ohrstöpsel zum Selbstkostenpreis an der Abendkasse zur Verfügung. Das Anhören des Konzertes ohne Ohrschützer erfolgt auf eigene Gefahr.
4. Hausordnung
Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise und Anordnungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches sowie das Besteigen von Absperrungen ist Unbefugten untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Veranstalters eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.
5. Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film-, Foto- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.
6. Verbot von Film- und Tonaufnahmen
Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind untersagt.
7. Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung
Eine Veranstaltung kann geändert, verlegt oder abgesagt werden. Über Ausfälle, Verlegungen und Änderungen von Veranstaltungen bitten wir Sie, sich daher regelmäßig hier auf unserer Webseite und rechtzeitig vor Reiseantritt zu informieren. Bitte beachten Sie aber auch Presse-, Funk- und Fernsehmeldungen im Vorfeld Ihrer gewünschten Veranstaltung.
8. Umtausch/ Rücknahme
Ein Umtausch und die Rücknahme bereits gekaufter Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. (Bei dem Verkauf von Tickets für eine Konzert-, Musical-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor.) Auch bei Verlust der Eintrittskarte ist kein Ersatz möglich.
Ausnahmen sind Absage oder terminliche Verlegung einer Veranstaltung. Eintrittskarten können in diesem Fall bei der Vorverkaufsstelle, bei der Sie die Karten erworben haben, zurückgegeben werden. Wird die Veranstaltung – in zumutbarem Rahmen – örtlich verlegt, behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf den Besuch eines bestimmten Veranstaltungsortes besteht nicht.
Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), ist das Recht des Besuchers, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für den Ersatztermin der Veranstaltung ihre Gültigkeit.
9. Weiterverkauf Eintrittskarten (Zweitmarkt)
10.1. Der Erwerber sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerbliche Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne Einholung einer vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten.
10.2. Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren als dem aufgedruckten Kartenpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die bei dem Erwerb der Eintrittskarte tatsächlich berechnet worden sind, ist verboten, wobei ein Preisaufschlag von maximal 15 % zum Ausgleich von Transaktionskosten gestattet ist.
10.3. Der Veranstalter behält sich vor, Erwerber, die gegen die in Ziff. 1 und 2 normierten Verbote verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen und den Einlass mit auf diese Weise erworbenen Eintrittskarten zu den jeweiligen Veranstaltungen entschädigungslos zu untersagen.
10. Corona-Pandemie
Der Erwerber nimmt mit dem Kauf von Eintrittskarten zur Kenntnis, dass gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben zum Einlass zur Veranstaltung (z.B. Tests, digitale oder analoge Zertifikate usw.) von uns umgesetzt werden müssen und nicht zum Kaufrücktritt berechtigen. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen und Vorgaben zum Einlass wird der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Besuchers mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. |